Verkaufen / Nach dem Notar
Nach dem Immobilienverkauf: Übergabe, Pflichten und wen Sie informieren

Schlüssel, Zählerstände, Versicherung und Mietverhältnis: Was nach der Beurkundung praktisch ansteht und worauf der Kaufvertrag ankommt.
Der Notartermin ist ein Meilenstein, aber der Verkauf ist damit noch nicht abgewickelt. Danach folgen die vertraglichen Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung, der tatsächliche Geldeingang und die Übergabe. Wer jetzt Zuständigkeiten und Termine sauber dokumentiert, vermeidet Streit über Schlüssel, laufende Kosten und den Zustand des Objekts.
Stand September 2026. Maßgeblich ist Ihr Kaufvertrag; dieser Beitrag ersetzt keine Prüfung durch Notar, Rechtsberatung oder Steuerberatung. Bei vermieteten Objekten und Eigentumswohnungen kommen weitere Abstimmungen hinzu.
Wann darf der Käufer die Schlüssel bekommen?
Die Bundesnotarkammer erklärt, dass Besitz, Nutzen und Lasten wirtschaftlich meist mit der Kaufpreiszahlung übergehen. Entscheidend ist die konkrete Vertragsregelung. Prüfen Sie den tatsächlichen Zahlungseingang und den vereinbarten Übergabetermin. Soll eine Übergabe früher stattfinden, sollte der Notar die Absicherung im Vertrag klären. Wie die Zahlung zustande kommt, erklären wir im Beitrag Kaufpreis nach dem Notartermin.
Das Übergabeprotokoll: lieber konkret als feierlich
- Datum, Uhrzeit, Objekt und anwesende Personen festhalten.
- Alle Schlüssel, Transponder, Fernbedienungen und Zugänge mit Anzahl dokumentieren.
- Zählernummern und Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme erfassen; Fotos können Missverständnisse vermeiden.
- Erkennbaren Zustand, vereinbarte Restarbeiten und übergebene Unterlagen notieren; beide Seiten erhalten eine Kopie.
Zum Unterlagenpaket gehören die im Vertrag vereinbarten Nachweise und Bedienungsinformationen. Nach § 80 GModG muss der Verkäufer oder Makler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich nach Vertragsschluss übergeben. Offene Mängel dürfen nicht hinter einem allgemeinen Haftungsausschluss verschwinden: § 444 BGB schützt den Käufer unter anderem bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Wen nach dem Verkauf informieren?
- Gebäudeversicherer: Bei einer versicherten Sache tritt der Erwerber nach § 95 VVG in die Rechte und Pflichten während seines Eigentums ein. Veräußerer oder Erwerber müssen die Veräußerung nach § 97 VVG unverzüglich anzeigen. Klären Sie für Ihr Objekt den konkreten Versicherungsvertrag.
- Versorger und Messstellen: Melden Sie den Besitzwechsel und die abgelesenen Zählerstände nach den jeweiligen Verträgen, damit die Abrechnung zeitlich sauber getrennt wird.
- Finanzierende Bank: Wenn noch ein Darlehen oder Grundpfandrecht besteht, stimmen Sie Ablösung, Beträge und Unterlagen mit Bank und Notar ab.
- Bei Eigentumswohnungen: Informieren Sie die WEG-Verwaltung über den Eigentümerwechsel und klären Sie Hausgeld, Abrechnung und Unterlagen anhand des Kaufvertrags.
- Bei vermietetem Wohnraum: Stimmen Sie die Mitteilung an Mieter über neue Ansprechperson, Zahlungsempfänger und Übergang der Verwaltung mit dem Erwerber ab. Der Mietvertrag läuft nach § 566 BGB grundsätzlich mit dem Erwerber weiter.
Die Grunderwerbsteueranzeige beim Finanzamt ist kein pauschaler zusätzlicher Schritt, den Verkäufer selbst erledigen müssen: § 18 GrEStG regelt die Anzeige durch den Notar. Andere steuerliche Fragen zum Verkauf, etwa ein möglicher Veräußerungsgewinn, gehören gesondert geprüft; unser Beitrag zu Kosten und Steuern ordnet sie ein.
Drei Punkte vor dem letzten Termin klären
- Ist der Kaufpreis nach Vertrag fällig und vollständig eingegangen?
- Welche Unterlagen, Schlüssel und vereinbarten Gegenstände werden tatsächlich übergeben?
- Wer meldet Versicherer, Versorger, Verwaltung und gegebenenfalls Mieter über den Wechsel?
Fragen
- Wen muss ich nach einem Hausverkauf informieren?
- Prüfen Sie vor allem Gebäudeversicherung, Versorger, gegebenenfalls finanzierende Bank und bei vermieteten Objekten die Abstimmung mit den Mietern. Die Veräußerung der versicherten Sache ist nach § 97 VVG vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Eine pauschale Liste für jedes Objekt gibt es nicht.
- Welche Pflichten hat ein Hausverkäufer nach dem Notartermin?
- Die Pflichten richten sich nach Kaufvertrag und Gesetz. Dazu gehören die vereinbarte Übergabe nach Zahlungsvoraussetzungen, die Übergabe des Energieausweises und wahrheitsgemäße Angaben zum Objekt. Bekannte Mängel dürfen nicht arglistig verschwiegen werden.
- Wann sollte die Schlüsselübergabe stattfinden?
- Nach der im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Regelung. Häufig ist sie an die Kaufpreiszahlung und den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten geknüpft. Eine frühere Übergabe sollte der Notar ausdrücklich absichern.
- Muss ich den Immobilienverkauf selbst beim Finanzamt melden?
- Für die Grunderwerbsteuer ist die Anzeige des Notars in § 18 GrEStG geregelt. Ob daneben eigene steuerliche Pflichten bestehen, hängt von Ihrem Fall ab und sollte steuerlich geprüft werden.
Quellen
Unterlagen, Terminfolge und Übergabe auf Ihr Objekt abstimmen.
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