Verkaufen / Abschluss
Wann kommt der Kaufpreis nach dem Notartermin?
Die Beurkundung löst nicht sofort die Zahlung aus. Maßgeblich sind die vertraglichen Voraussetzungen und die Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Nach dem Notartermin ist der Kaufpreis normalerweise noch nicht sofort fällig. Zuerst müssen die im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Der Notar informiert den Käufer dann mit der Fälligkeitsmitteilung. Erst danach läuft die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist.
Eine feste Zahl von Tagen für jeden Immobilienverkauf wäre irreführend. Die Regelung im konkreten Kaufvertrag und der Stand der Abwicklung entscheiden.
Die fünf Stationen bis zur Übergabe
- Beurkundung: Käufer und Verkäufer unterschreiben den abgestimmten Vertrag beim Notar.
- Absicherung: Der Notar prüft die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen, etwa die Eintragung einer Vormerkung.
- Fälligkeitsmitteilung: Der Käufer erhält vom Notar die Nachricht, dass der Kaufpreis nach Vertrag gezahlt werden muss.
- Zahlung: Käufer oder finanzierende Bank überweisen an die im Vertrag bezeichneten Empfänger. Der Verkäufer prüft den tatsächlichen Eingang.
- Übergabe: Schlüssel, Zählerstände, Unterlagen und Zustand werden nach der vereinbarten Regelung protokolliert.
Warum die Vormerkung wichtig ist
Die Bundesnotarkammer erläutert, dass die Fälligkeit in der Regel unter anderem von der Eigentumsvormerkung im Grundbuch abhängt. Sie schützt die Erwerberposition während der Abwicklung. Der Kaufpreis wird nicht allein deshalb gezahlt, weil der Termin stattgefunden hat.
Wenn eine Bank beteiligt ist
Auf Käuferseite muss die Finanzierung abrufbereit sein. Auf Verkäuferseite können noch Grundpfandrechte abzulösen sein. Stimmen Sie die benötigten Unterlagen und Beträge rechtzeitig mit Bank und Notar ab. Die Fälligkeitsmitteilung ersetzt keine Prüfung des tatsächlichen Geldeingangs.
Drei Fragen vor dem Unterschreiben
- Welche Voraussetzungen lösen die Kaufpreisfälligkeit aus?
- Wer bekommt welchen Teil des Kaufpreises, wenn eine Finanzierung abgelöst wird?
- Ab welchem Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzen, Lasten und Schlüssel nach dem Vertrag über?
Diese Punkte sollten im Vertragsentwurf verständlich sein. Der Notar ist für rechtliche Fragen zur Beurkundung und Abwicklung der richtige Ansprechpartner. Grimstone koordiniert im Verkaufsprozess Unterlagen und Termine, wenn ein Mandat besteht.
Fragen
- Kommt der Kaufpreis direkt nach dem Notartermin?
- Regelmäßig nicht. Zuerst müssen die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen; danach informiert der Notar mit einer Fälligkeitsmitteilung.
- Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
- Es gibt keine seriöse Pauschalfrist. Sie hängt unter anderem von Vormerkung, erforderlichen Erklärungen, Banken und der Zahlungsfrist im Kaufvertrag ab.
- Wann gebe ich die Schlüssel ab?
- Das richtet sich nach der vertraglichen Übergaberegelung. Üblich ist ein dokumentiertes Übergabeprotokoll nach den vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen.
Quellen
Von der Vorbereitung bis zur dokumentierten Übergabe.
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