Verkaufen / Wohnungseigentum
Eigentumswohnung verkaufen: Diese WEG-Unterlagen zählen

Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Rücklagenbericht: Bei einer Eigentumswohnung gehört die Gemeinschaft zur Verkaufsmappe.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht es nicht nur um Räume und Grundriss. Käufer erwerben zugleich einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum und werden Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Darum fragen sie nach Regeln, Kosten und Entscheidungen des Hauses. Eine geordnete WEG-Mappe beantwortet diese Fragen, bevor sie den Kaufvertragsentwurf verzögern.
Stand 8. Oktober 2026. Welche Unterlagen für ein konkretes Objekt erforderlich sind, hängt unter anderem von Teilungserklärung, Verwaltung, Nutzung und Kaufvertrag ab. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
1. Teilungserklärung und Aufteilungsplan
Die Teilungserklärung beschreibt zusammen mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan, wie das Gebäude rechtlich aufgeteilt ist und welche Regeln für das Zusammenleben gelten. Gleichen Sie Wohnungsnummer, Keller, Stellplatz und mögliche Sondernutzungsrechte mit den vorhandenen Unterlagen ab. Die Bundesnotarkammer empfiehlt Käufern, die Teilungserklärung vor der Beurkundung einzusehen; Verkäufer können damit früh zeigen, was genau zum Angebot gehört.
2. Hausgeld, Wirtschaftsplan und Abrechnungen
Stellen Sie den aktuellen Wirtschaftsplan, die jüngsten Jahresabrechnungen und eine Übersicht offener Hausgeldzahlungen zusammen. Der § 28 WEG regelt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung; außerdem erstellt die Verwaltung einen Vermögensbericht zum Stand der Rücklagen und zum wesentlichen Gemeinschaftsvermögen. Käufer können so laufende Vorschüsse und die finanzielle Situation der Gemeinschaft besser einordnen.
3. Protokolle, Beschlüsse und geplante Arbeiten
Protokolle der Eigentümerversammlungen und eine aktuelle Beschlusssammlung zeigen, welche Maßnahmen beschlossen oder diskutiert wurden. Legen Sie Hinweise zu größeren Arbeiten, Sonderumlagen oder laufenden Auseinandersetzungen nicht nur mündlich aus. Ist etwas noch offen, kennzeichnen Sie es als offen und lassen Sie die Verwaltung den aktuellen Stand bestätigen.
Was Sie bei der Verwaltung anfordern können
Nach § 18 Absatz 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Fragen Sie die Verwaltung schriftlich nach den fehlenden Dokumenten und nennen Sie den geplanten Verkauf. Die konkreten Herausgabewege, Gebühren und Bearbeitungszeiten können je nach Verwaltung unterschiedlich sein.
Praktische WEG-Checkliste
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
- Aktueller Wirtschaftsplan und die letzten verfügbaren Jahresabrechnungen
- Vermögensbericht oder Angaben zum Rücklagenstand
- Protokolle und Beschlusssammlung mit möglichen Maßnahmen und Sonderumlagen
- Hausgeldhöhe, Zahlungsstand und bekannte offene Forderungen
- Bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag, Miethöhe und relevante Nebenkostenangaben
- Energieausweis sowie Grundbuch- und Flächenunterlagen, soweit vorhanden
Die Unterlagen der Gemeinschaft ergänzen die allgemeinen Dokumente für den Hausverkauf. Eine erste Preisorientierung und die Frage, welche Dokumente zuerst fehlen, lassen sich beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Berlin gemeinsam sortieren.
Fragen
- Welche WEG-Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
- Typisch sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, Protokolle und Angaben zu Rücklagen und Beschlüssen. Der konkrete Umfang hängt vom Objekt ab.
- Darf ich WEG-Unterlagen bei der Hausverwaltung anfordern?
- Wohnungseigentümer können nach § 18 Absatz 4 WEG Einsicht in Verwaltungsunterlagen verlangen. Fragen Sie die Verwaltung mit Bezug auf den geplanten Verkauf nach den verfügbaren Dokumenten.
- Muss ich Käufer über geplante Sanierungen informieren?
- Beschlossene oder bekannte Maßnahmen sollten vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden. Was offengelegt werden muss und wie ein konkreter Sachverhalt rechtlich einzuordnen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Quellen
Wir ordnen Objekt, Unterlagen und Verkaufsziel gemeinsam ein.
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