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Verkaufen / Wohnungseigentum

Eigentumswohnung verkaufen: Der Ablauf in sechs Schritten

Leere Berliner Altbauwohnung mit Schlüssel auf einer Konsole als redaktionelles Beispielmotiv
Redaktionelles Beispielmotiv · keine konkrete Verkaufsimmobilie

Von der ersten Preisorientierung bis zur Schlüsselübergabe: So greifen Unterlagen, Vermarktung und notarielle Abwicklung ineinander.

Der Verkauf einer Eigentumswohnung besteht aus mehreren verbundenen Schritten. Neben dem Zustand der Wohnung zählen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, die Finanzierung des Käufers und die vertragliche Regelung der Übergabe. Eine feste Verkaufsdauer lässt sich daraus nicht ableiten; fehlende Dokumente oder offene Fragen können einzelne Phasen verlängern.

Stand 8. Oktober 2026. Die Reihenfolge ist ein Praxisüberblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Vereinbarungen und Fristen im konkreten Kaufvertrag sind maßgeblich.

Schritt 1: Ziel, Eigentum und Finanzierung klären

Legen Sie fest, warum und bis wann Sie verkaufen möchten. Prüfen Sie, wer im Grundbuch steht, ob alle Eigentümer mitwirken und ob noch ein Darlehen oder eine Grundschuld besteht. Bitten Sie Ihre Bank um eine Ablöseauskunft für einen realistischen Zeitraum. Steuerfragen zu Erwerbsdatum und Nutzung klären Sie separat mit einer Steuerberatung.

Schritt 2: Wohnungs- und WEG-Unterlagen bündeln

Sammeln Sie Grundbuch- und Flächenangaben, Energieausweis, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan, Abrechnungen, Rücklagenstand und Protokolle. Der § 28 WEG beschreibt zentrale jährliche Unterlagen der Verwaltung. Fehlt etwas, fragen Sie frühzeitig bei der Hausverwaltung nach. Hier steht die ausführliche WEG-Unterlagenliste.

Schritt 3: Preis und Vermarktung begründen

Eine Preisorientierung sollte Lage, Zustand, Grundriss, Vermietung, WEG-Situation und vergleichbare Verkäufe zusammen betrachten. Wählen Sie anschließend, ob Sie öffentlich, diskret oder mit persönlicher Begleitung vermarkten wollen. Für eine erste Orientierung können Eigentümer die kostenlose Online-Modellspanne nutzen; sie ist weder Gutachten noch Verkaufsmandat.

Schritt 4: Anfragen und Käufer strukturiert prüfen

Stellen Sie Angaben im Exposé konsistent mit den Dokumenten dar. Beantworten Sie Rückfragen zur Eigentümergemeinschaft mit den vorhandenen Nachweisen und kennzeichnen Sie noch ungeklärte Punkte. Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach Kaufpreis, sondern auch nach Finanzierungsstand, Bedingungen und gewünschtem Übergabetermin.

Schritt 5: Kaufvertragsentwurf und Notartermin

Ein Vertrag, der die Übertragung eines Grundstücks oder Wohnungseigentums vorsieht, bedarf nach § 311b BGB notarieller Beurkundung. Vor der Unterschrift sollten beide Seiten den Entwurf und die Angaben zu Kaufpreis, Bedingungen, Belastungen, Besitzübergang und Zubehör prüfen. Klären Sie Fragen zum Vertrag direkt mit dem Notar.

Schritt 6: Zahlung abwarten und Übergabe dokumentieren

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die vereinbarten Schritte. Die Käuferseite zahlt üblicherweise erst, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt und die Fälligkeit mitgeteilt wurden. Die Bundesnotarkammer erläutert die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit. Nach dem tatsächlichen Zahlungseingang erfolgen Besitzübergang und Schlüsselübergabe so, wie es der Vertrag vorsieht. Mehr dazu im Beitrag Kaufpreis nach dem Notartermin.

Welche Kosten und mögliche Steuerfolgen in die Netto-Rechnung gehören, erklärt der Beitrag Immobilie verkaufen: Kosten und Steuern. Für eine Begleitung in Berlin können Eigentümer den Wohnungsverkauf mit Grimstone besprechen.

Fragen

Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung ab?
Üblich sind Ziel- und Eigentumsklärung, Zusammenstellung der Wohnungs- und WEG-Unterlagen, Preis und Vermarktung, Käuferprüfung, notarielle Beurkundung und die spätere Übergabe nach den Vertragsbedingungen.
Wie lange dauert der Verkauf einer Eigentumswohnung?
Eine pauschale Dauer ist wenig verlässlich. Vollständige Unterlagen, Nachfrage, Käuferfinanzierung, Grundbuch und vertragliche Bedingungen beeinflussen den Zeitplan.
Wann wird der Kaufpreis nach dem Notartermin gezahlt?
Nicht automatisch direkt nach der Unterschrift. Maßgeblich sind die Voraussetzungen im Kaufvertrag und die Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Quellen

Verkaufsablauf abstimmen

Objekt, Unterlagen und Ziel bestimmen den passenden nächsten Schritt.