Vermieten
Mietersuche in Berlin: Welche Unterlagen dürfen Vermieter wann verlangen?

Die neue DSK-Orientierungshilfe unterscheidet Besichtigung, Bewerbung und Auswahl. Welche Angaben in welcher Phase sinnvoll und zulässig sind.
Bei vielen Wohnungsbesichtigungen werden noch immer Unterlagen angefordert, bevor klar ist, ob jemand die Wohnung überhaupt anmieten möchte. Die Datenschutzkonferenz unterscheidet in ihrer Orientierungshilfe vom Januar 2026 drei Phasen: Besichtigung, konkrete Mietabsicht und Entscheidung für eine bestimmte Person. Je später die Phase, desto eher können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Für eine Mietersuche in Berlin bedeutet das: Ein einheitlicher Datenstapel für alle Interessenten ist kein guter Prozess. Fragen und Nachweise sollten zum Zeitpunkt und zum konkreten Mietverhältnis passen.
Phase 1: Besichtigung
Wer nur einen Besichtigungstermin möchte, muss regelmäßig keine Angaben zu Einkommen oder wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Identifikationsdaten können im erforderlichen Umfang erhoben werden. Laut DSK kann ein Ausweis unter bestimmten Umständen vorgezeigt werden; eine Ausweiskopie ist für die Besichtigung nicht erforderlich und unzulässig.
Phase 2: Konkrete Bewerbung
Wenn eine Person eine bestimmte Wohnung anmieten möchte, können weitere Angaben zur vorgesehenen Nutzung und zur Zahlungsfähigkeit relevant werden. Die DSK nennt unter anderem die Anzahl einziehender Personen und Angaben zum Einkommen. Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Partei- oder Mietvereinsmitgliedschaft sind dagegen unzulässig. Pauschale Fragen nach Religion, ethnischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit gehören ebenfalls nicht in eine Selbstauskunft.
Phase 3: Auswahl einer Person
Erst wenn die Auswahl auf eine Person fällt, kann unmittelbar vor Vertragsschluss die Vorlage bestimmter Nachweise nötig werden. Einkommensnachweise sollten nicht erforderliche Angaben geschwärzt lassen. Die DSK weist auch darauf hin, dass eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verlangt werden kann, weil frühere Vermieter zu ihrer Ausstellung nicht verpflichtet sind.
Stand September 2026. Allgemeine Orientierung nach der DSK-Version 2.0; konkrete Fragen und Unterlagen müssen zum jeweiligen Mietverhältnis passen.
Ein besserer Auswahlprozess
- Zuerst Objekt und Kriterien für eine faire Auswahl festlegen.
- Bei der Besichtigung nur Daten erheben, die für den Termin erforderlich sind.
- Nach konkreter Mietabsicht eine passende, schlanke Selbstauskunft verwenden.
- Nachweise nur bei der ausgewählten Person und nur im notwendigen Umfang anfordern.
- Nicht berücksichtigte Bewerbungen nach den geltenden Aufbewahrungsregeln behandeln.
Grimstone führt Vermarktung und Auswahl in einem dokumentierten Ablauf. Eigentümer sehen, welche Entscheidung ansteht; Mietinteressenten erhalten einen klaren Prozess ohne unnötige Dokumentenanforderung.
Fragen
- Darf ich zur Besichtigung eine Schufa-Auskunft verlangen?
- Für einen reinen Besichtigungstermin sind wirtschaftliche Angaben regelmäßig nicht erforderlich. Die DSK ordnet Bonitätsnachweise einer späteren Phase zu.
- Wann darf ich Gehaltsnachweise sehen?
- Bei der ausgewählten Person können sie unmittelbar vor Vertragsschluss erforderlich sein. Nicht notwendige Angaben sollten geschwärzt werden.
- Muss ein Bewerber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bringen?
- Nein. Die DSK erklärt, dass frühere Vermieter zur Ausstellung nicht verpflichtet sind und die Bescheinigung deshalb nicht verlangt werden kann.
Quellen
Für Eigentümer in Berlin und Brandenburg
Weiterlesen
Vermieten
Wohnungsübergabe in Berlin: Was gehört ins Protokoll?
Zustand, Zählerstände, Schlüssel und offene Punkte: So wird aus einem Termin eine brauchbare Dokumentation für Vermieter und Mieter.
25. September 2026 · 6 Min.
Beitrag lesenSuchen
Suchauftrag in Berlin: so finden Sie Fläche, ohne eine leere Liste zu lesen
Grimstone inseriert zum Mieten, was frei ist — und führt Kauf und knappe Miete über Suchauftrag. Welche Angaben wirklich helfen, und was nach dem Absenden passiert.
20. August 2026 · 6 Min.
Beitrag lesen